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Stundenweise Verhinderungspflege
1) Was ist die „stundenweise Verhinderungspflege“?
Die Verhinderungspflegeleistung nach §39 SGB XI ist dafür da, die häusliche Versorgung, die im Regelfall
von Angehörigen übernommen wird, auch dann in häuslicher Umgebung weiterhin zu gewährleisten, wenn
dieser Angehörige an der Pflege „verhindert“ ist oder einfach nur eine „Auszeit“ benötigt.
2) Was heißt „Auszeit“?
In den meisten Fällen sind es die Angehörigen, die die Rolle der Pflegeperson übernehmen und sich Tag
und Nacht um ihr pflegebedürftiges Familienmitglied kümmern.
Früher oder später benötigt gerade dieser pflegende Angehörige auch einmal die Möglichkeit, Kräfte zu
sammeln oder für sich selbst Termine wahrzunehmen. Welche Form der „Auszeit“ der Angehörige wählt,
spielt in diesem Fall keine Rolle.
Um zu verdeutlichen, wie weit Ihre Entscheidungsfreiheit hier greift, zeigen wir Ihnen ein paar Beispiele
auf:
1. Zwei Wochen Urlaub
2. Eigener Arzt-/Therapeutentermin
3. Kino-/Theaterabend
4. Essen oder Spazieren gehen
5. Andere Familienmitglieder über
das Wochenende besuchen
6. Für einige Stunden im
Lieblingsbuch versinken
3) Regeln oder Einschränkungen?
Es gibt zwei Punkte, die Sie bei der Verhinderungspflege beachten sollten:
1. Bedenken Sie, dass die Pflegekasse einen jährlich einmaligen Betrag von bis zu 1.550.- Euro für die
Verhinderungspflege bereitstellt. Wie Sie sich diesen Betrag einteilen, bleibt vollkommen Ihnen überlassen.
2. Halten Sie immer persönliche Absprache mit Ihrem ambulanten Pflegedienst des Vertrauens, um die
Einsätze gut organisiert zu wissen. Eine telefonische oder persönliche Information mindestens eine Woche
vor Einsatzbeginn ist wünschenswert, um Ihnen eine optimale Vertretung gewährleisten zu können. In
Notfällen sind kurzfristige Absprachen selbstverständlich auch möglich.
4) Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Anspruch auf die Leistung der
Verhinderungspflege zu erhalten?
Eine Voraussetzung ist die Tätigkeit als Pflegeperson, also die Betreuung eines Pflegebedürftigen. Mit
Pflegepersonen sind Angehörige, Verwandte, Nachbarn und andere ehrenamtlich tätige Menschen gemeint, die
einen Pflegebedürftigen pflegen und/oder hauswirtschaftlich versorgen.
Als weitere Voraussetzung ist gesetzlich festgelegt, dass der zu Pflegende tatsächlich vor dem erstmaligen
Leistungsbezug der Verhinderungspflege 6 Monate vorher pflegebedürftig war.
Dabei ist nicht von Bedeutung, ob der Pflegebedürftige bereits eine Pflegestufe erhalten hat. Auch ohne diese ist
die Verhinderungspflege möglich.
5) Wie und von wem erhalte ich die Leistung der Verhinderungspflege ?
Für die Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse die Kosten; die Zahlung bezieht sich dabei auf das
Kalenderjahr und nicht auf die Anzahl der Pflegepersonen.
Die stundenweise Verhinderungspflege kürzt das reguläre Pflegegeld nicht, sofern der tägliche
Verhinderungspflegebedarf unter 8 Stunden liegt.
Am einfachsten ist es für Sie wohl, wenn Sie dem Pflegedienst Ihres Vertrauens die direkte Abrechnung mit der
Kasse überlassen.
Bei manchen Kassen könnte es sein, dass Sie die Abrechnung selbst übernehmen müssen. In diesem Fall
werden Sie eventuell zur Vorkasse gebeten. Die Pflegekasse überweist dann den Betrag für den Pflegedienst
auf Ihr persönliches Konto.
Liebe Angehörige, liebe „pflegende Familie“ und allgemein Interessierte…
…wir vom ambulanten Pflegedienst „Die guten Engel“ hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Hinweisen zur
Verhinderungspflege einige Fragen beantworten konnten. Wir wollten Ihnen den Sinn und die Chancen
dieser Leistung erläutern, damit Sie in Zukunft für sich selbst etwas mehr Freiheit und Freizeit gewinnen
können.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und stehen Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne mit Rat und Tat zur
Seite.