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Stundenweise Verhinderungspflege
1)  Was ist die „stundenweise Verhinderungspflege? Die Verhinderungspflegeleistung nach §39 SGB XI ist dafür da, die häusliche Versorgung, die im Regelfall von Angehörigen übernommen wird, auch dann in häuslicher Umgebung weiterhin zu gewährleisten, wenn  dieser Angehörige an der Pflege „verhindert“ ist oder einfach nur  eine „Auszeit“ benötigt.       2) Was heißt „Auszeit“?   In den meisten Fällen sind es die Angehörigen, die die Rolle der Pflegeperson übernehmen und sich Tag und Nacht um ihr pflegebedürftiges Familienmitglied kümmern. Früher oder später benötigt gerade dieser pflegende Angehörige auch einmal die Möglichkeit, Kräfte zu sammeln oder für sich selbst Termine wahrzunehmen. Welche Form der „Auszeit“ der Angehörige wählt, spielt in diesem Fall keine Rolle. Um zu verdeutlichen, wie weit Ihre Entscheidungsfreiheit hier greift, zeigen wir Ihnen ein paar Beispiele auf: 1.   Zwei Wochen Urlaub 2.   Eigener Arzt-/Therapeutentermin 3.   Kino-/Theaterabend 4.   Essen oder Spazieren gehen 5.   Andere Familienmitglieder über          das Wochenende besuchen 6.   Für einige Stunden im        Lieblingsbuch versinken              3) Regeln oder Einschränkungen?       Es gibt zwei  Punkte, die Sie bei der Verhinderungspflege beachten sollten: 1.   Bedenken Sie, dass die Pflegekasse einen jährlich einmaligen Betrag von bis zu 1.550.- Euro für die        Verhinderungspflege bereitstellt. Wie Sie sich diesen Betrag einteilen, bleibt vollkommen Ihnen überlassen. 2.   Halten Sie immer persönliche Absprache mit Ihrem ambulanten Pflegedienst des Vertrauens, um die         Einsätze gut organisiert zu wissen. Eine telefonische oder persönliche Information mindestens eine Woche       vor Einsatzbeginn ist wünschenswert, um Ihnen eine optimale Vertretung gewährleisten zu können. In       Notfällen sind kurzfristige Absprachen selbstverständlich auch möglich.        4) Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Anspruch auf die Leistung der            Verhinderungspflege zu erhalten? Eine Voraussetzung ist die Tätigkeit als Pflegeperson, also die Betreuung eines Pflegebedürftigen. Mit Pflegepersonen sind Angehörige, Verwandte, Nachbarn und andere ehrenamtlich tätige Menschen gemeint, die einen Pflegebedürftigen pflegen und/oder hauswirtschaftlich versorgen. Als weitere Voraussetzung ist gesetzlich festgelegt, dass der zu Pflegende tatsächlich vor dem erstmaligen Leistungsbezug der Verhinderungspflege 6 Monate vorher pflegebedürftig war. Dabei ist nicht von Bedeutung, ob der Pflegebedürftige bereits eine Pflegestufe erhalten hat. Auch ohne diese ist die Verhinderungspflege möglich.        5) Wie und von wem erhalte ich die Leistung der Verhinderungspflege ? Für die Verhinderungspflege übernimmt die Pflegekasse die Kosten; die Zahlung bezieht sich dabei auf das Kalenderjahr und nicht auf die Anzahl der Pflegepersonen. Die stundenweise Verhinderungspflege kürzt das reguläre Pflegegeld nicht, sofern der tägliche Verhinderungspflegebedarf unter 8 Stunden liegt. Am einfachsten ist es für Sie wohl, wenn Sie dem Pflegedienst Ihres Vertrauens die direkte Abrechnung mit der Kasse überlassen. Bei manchen Kassen könnte es sein, dass Sie die Abrechnung selbst übernehmen müssen. In diesem Fall werden Sie eventuell zur Vorkasse gebeten. Die Pflegekasse überweist dann den Betrag für den Pflegedienst auf Ihr persönliches Konto.           Liebe Angehörige, liebe „pflegende Familie“ und  allgemein Interessierte… …wir vom ambulanten Pflegedienst „Die guten Engel“ hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Hinweisen zur Verhinderungspflege einige Fragen beantworten konnten. Wir wollten Ihnen den Sinn und die Chancen dieser Leistung erläutern, damit Sie in Zukunft für sich selbst etwas mehr Freiheit und Freizeit gewinnen können. Wir wünschen Ihnen alles Gute und stehen Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite.